Erbteil
Der Erbteil
Wohlhabende alte Menschen können unliebsamen Kindern nicht durch großzügige Stiftungen den Pflichtteil des Erbes entziehen. Wie Schenkungen an Private sind auch solche Spenden gegebenenfalls dem Gesamtnachlass hinzuzurechnen, urteilte am Mittwoch der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
Gesetzlicher Erbteil
Die Berechnung des Erbteils ist für Laien äüußert kompliziert und daher hier nicht darstellbar. Es kann nur dringend empfohlen werden, einen Spezialisten aufzusuchen oder sich in das Thema umfassend einzulesen. Das Thema Erbteil ist nicht unkompliziert.
Empfehlung zum Erbteil
Wenden Sie sich bei Fragen zum Erbrecht oder zum Erbteil an einen spezialisierten Anwalt (auch bundesweit) und/oder informieren Sie sich umfassend.